Musikalische Bildung in der Grundförderung die Bedeutung des Verfassungsartikels BV Art. 67a / Abs. 2 der Schweizerischen Bundesverfassung für die Ausbildung und Professionalisierung von Primarlehrpersonen im Fach Musik und den Musikunterricht der Primarschule
Musikalische Bildung in der Grundförderung
: die Bedeutung des Verfassungsartikels BV Art. 67a / Abs. 2 der Schweizerischen Bundesverfassung für die Ausbildung und Professionalisierung von Primarlehrpersonen im Fach Musik und den Musikunterricht der Primarschule
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die Bedeutung des Verfassungsartikels BV Art. 67a / Abs. 2 der Schweizerischen Bundesverfassung für die Ausbildung und Professionalisierung von Primarlehrpersonen im Fach Musik und den Musikunterricht der Primarschule